Ein Produktionsunternehmen, das in einem öffentlichen Gut der Agentur für Natur und Wälder drehen möchte, muss hierfür eine Genehmigung beantragen.
Aktivitäten in einem Wald- oder Naturgebiet bergen Risiken. Eine Aktivität in einem spezifischen Gebiet der Agentur für Natur und Wälder (ANB) kann verhängnisvolle Folgen für den Boden, die Pflanzen oder die Ruhe der Tiere haben. Eine korrekte Bewertung und Einschätzung der Risiken ist deshalb wichtig. Deshalb prüft die Agentur für Natur und Wälder jeden Antrag auf Genehmigung von Dreharbeiten gemeinsam mit dem verantwortlichen Regionalverwalter und Förster. Was genehmigt wird oder nicht, hängt davon ab, ob es sich um einen Wald, ein Naturgebiet oder einen Park handelt. Für gefährdete Naturgebiete gelten strenge Zugänglichkeitsregeln. Der lokale Regionaldienst der Agentur für Natur und Wälder erteilt die letztendliche Genehmigung und legt auch die spezifischen Rahmenbedingungen fest. Berücksichtigen Sie beim Erstellen des Zeitplans für die Filmproduktion auf jeden Fall eine Ortsbesichtigung des Drehorts im Vorfeld der Dreharbeiten in Begleitung eines Mitarbeiters des lokalen Dienstes der Agentur für Natur und Wälder.
Für Dreharbeiten in den Naturgebieten der Agentur für Natur und Wälder gelten folgende Tagestarife (MwSt. inbegriffen):
- Filmaufnahme Fiction-Serie oder Film: 750 Euro pro Tag (Sonian Wald: € 1 000 pro Tag)
- Info- oder Werbespots: 1.500 Euro pro Tag
- Fotoshooting: 400 Euro pro halber Tag
- Werbefotoshooting: 800 Euro pro halber Tag
Für jede Aufnahme muss eine Kaution von 500 Euro bezahlt werden. Falls die Kaution nicht vor dem/den Aufnahmetag(en) gezahlt wurde, kann die Aufnahme nicht stattfinden. Danach folgen eine Bewertung und Feedback durch die Regionalabteilung der Agentur für Natur und Wälder und diese Kaution wird dem Antragsteller vollständig oder teilweise zurücküberwiesen.
Filmaufnahmen und Fotoshootings werden nur zugelassen, wenn im Vorfeld ein Vertrag unterzeichnet wurde und Miete und Kaution vor der Filmaufnahme vollständig überwiesen wurden. Eventuelle zusätzliche Kosten hängen vom Inhalt der Antragsakte und den Wünschen der Filmemacher ab.
- Investoren in belgische audiovisuelle Produktionen können eine Steuerbefreiung (Tax Shelter) von 150 % des investierten Betrages erhalten.
- Unabhängige audiovisuelle Produktionshäuser mit offiziellem Sitz in Belgien haben Anspruch auf einen Unkostenbeitrag von maximal 400.000 Euro. Besuchen Sie die Website von Screen Flanders, um festzustellen, ob Ihre Produktion für finanzielle Unterstützung in Betracht kommt.